Finanzierungsmöglichkeiten / Persönliches Budget
Für die Finanzierung des Arbeitgebermodells gibt es in Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten bzw. Kostenträger (Geldgeber). Welcher Kostenträger zuständig ist bzw. in welcher Höhe Leistungen erbracht werden, hängt von mehreren Faktoren ab: von der Art und Ursache der Behinderung, von der Art der benötigten Hilfe, von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Hilfesuchenden und von dessen Lebensalter.
Die Abrechnung der Leistungen kann entweder direkt mit dem Kostenträger erfolgen oder indirekt im Rahmen des Persönlichen Budgets.
Folgende Kostenträger können für die Hilfeleistungen zuständig sein:
- Pflegeversicherung
- Sozialamt (Hilfe zur Pflege)
- Landeswohlfahrtsverband (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe)
- Arbeitsamt
- Integrationsamt (z.B. Arbeitsassistenz)
- Unfallversicherung
- Jugendamt
- Für besondere Situationen kommen andere Kostenträger in Frage