selbst e.V.
So arbeiten wir!
Grundsätzlich
gehen wir davon aus, dass ein Arbeitgeber seine Angelegenheiten selber
regelt
und dass er sich im Fall eines Hilfebedarfes an den Verein wendet. Der
Verein
selber hat keine Pflegekräfte. Die Arbeitgeber sind für die
Planung,
Organisation und Durchführung ihrer Pflege grundsätzlich
selber verantwortlich.
Der Verein besteht seit Juli 2000. Zur Zeit haben wir +-45 Kunden.
Folgendermaßen gehen wir vor:
-
Der zukünftige Arbeitgeber holt sich die Zustimmung zur
Selbstorganisation bei seinem zuständigen Sozialamt ein.
- Mit dem zuständigen Sozialamt werden die Helferlöhne
vereinbart. Dabei ist davon auszugehen, dass es keine Schwarzarbeit
geben wird,
sondern lediglich offiziell angestellte Pflegekräfte nach dem
Gutdünken des
Arbeitgebers. Es wird dabei nicht zwischen verschiedenen
Tätigkeiten (Pflege, Haushaltshilfe
etc.) unterschieden, sondern lediglich ein Stundensatz für das
Bruttogehalt
ausgehandelt.
- Das Sozialamt verpflichtet sich, dem Verein selbst e.V.
zur pünktlichen Zahlung der Helferlöhne einen kundenbezogenen
Vorschuss eines
Monatsbedarfes zur Verfügung zu stellen.
- Bei der Evangelischen Kreditgenossenschaft Kassel wird
ein Kundenkonto eröffnet, zu dem sowohl der Verein selbst e.V.,
als auch der
Arbeitgeber Zugang hat. Dieses Konto wird gratis geführt.
- Mit den einzustellenden Pflegekräften werden
Arbeitsverträge (Muster gibt es beim Verein) geschlossen.
- Am Ende eines Monats werden die ausgefüllten
Stundenzettel an den Verein selbst e.V. weitergeleitet, der je nach
Eingang
dieser Unterlagen die Gehälter bis spätestens 10. des
folgenden Monats auszahlt
und eine entsprechende Rechnung, in der auch die Vereinspauschale und
die
Helferabrechnungspauschale enthalten sind, an das zuständige
Sozialamt schickt.
- Das zuständige Sozialamt verpflichtet sich, die
Rechnungen zügig zu bezahlen, so dass dem Verein keine
Liquiditätsprobleme
drohen.
Andere Vorgehensweisen sind nach Vorgabe der Arbeitgeber denkbar,
z.B.
- Einstellung von Festangestellten, die ein festes Monatsgehalt
bekommen und ihre Zeiten und Vertretungen mit dem Arbeitgeber
absprechen. In dem Fall kann ein fester Zahltag verabredet werden, an
dem die Monatsgehälter ausgezahlt werden. Der Arbeitszeitausgleich
erfolgt vor Ort bei den Arbeitgebern, bzw. mit Hilfe des Vereins.