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selbst e.V.


Unsere Feier zum fünfjährigen Bestehen
im Juli 2005


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Frankfurter Neue Presse

Printausgabe vom 21.07.2005

Verein gibt Tipps für den Umgang mit Pflegekräften

 

Nordweststadt. Sie ist Seniorin, pflegebedürftig und stellt doch voll im Arbeitsleben: Vera Hirmer,
querschnittsgelähmt und auf ständige Hilfe angewiesen, managt als Arbeitgeberin ihre eigene
Versorgung, findet sogar noch Zeit, um einen Praunheimer Stammtisch für Schwerstbehinderte zu
organisieren. Dass die Rekrutierung der Helfer und der Kampf mit der Bürokratie klappt, verdankt
Frau Hirmer der Hilfe des Vereins «Selbst», der in diesem Jahr sein fünfjähriges Bestehen feiert.
Grund genug nicht nur für Betroffene und Angehörige aus dem Nordwesten, in einer Podiumsdiskussion
im Titusforum Bilanz zu ziehen und Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen.

Ein Resümee zog Claus Fussek, Gastredner von der Vereinigung Integrationsförderung in München:
«Die ambulante Betreuung muss ihre gesetzliche Priorität vor der Unterbringung in einem Heim behalten.
Doch für die Pflegedienste hat sich ein eigener Arbeitsmarkt mit wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten gebildet.
» In diesem Markt müssten auch Organisationen zur Eigeninitiative wie «Selbst» bestehen, was einen offenen
und ehrlichen Umgang mit der Kostenfrage der Pflege und der Herkunft und Qualifikation der Pfleger voraussetze.
«Unsere zentrale Aufgabe wird dabei bleiben, die Schwarzarbeit aus unserer Pflege fern zu halten», erklärte
Selbst-Mitarbeiterin Stella ter Jung. Was entsprechende bindende Vereinbarungen mit den Behinderten voraussetze,
die ihrerseits als Arbeitgeber ihrer Pflegekräfte auftreten.

Genau mit diesem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe hat sich der Verein, der derzeit 43 Kunden und 5 Mitarbeiter zählt,
vor fünf Jahren gegründet, steht in enger Kooperation mit dem Sozialamt Frankfurt und dem Hessischen Regionalverband.
Das Ziel: Der Pflegebedürftige verlässt sich nicht mehr auf die zentrale Zuteilung durch die Verwaltung ambulanter
Pflegedienste, sondern organisiert seine Pflege selbst und erlangt dadurch ein höheres Maß an Flexibilität und Mobilität.

Die Kosten, die bei einer aufwendigen Rundumbetreuung schon mal 10 000 Euro und mehr betragen können,
 rechnet der Pflegebedürftige mit dem Sozialamt ab. In diesen Punkten leistet der Verein Hilfestellung.
Dafür bestimmt der Pflegebedürftige als Arbeitgeber die Regeln, trägt aber auch die Verantwortung für
eine faire Behandlung und Entlohnung seiner Hilfskräfte.

«Das bedeutet schon mehr Zeitaufwand und Belastung», meldete sich der Pflegebedürftige Holger Schulze von «Selbst» zu
Wort. «Trotzdem, ich möchte nicht mehr meine Leute von einem Pflegedienst zugeteilt bekommen, oft ohne Rücksicht auf
individuelle Bedürfnisse.» Zumal Schulze als Erwerbstätiger durch einen Autofahrer mobil sein müsse.

Vera Hirmer muss, um ihren Tag zu gestalten, fünf Pflegekräfte mit geregeltem Dienstplan einsetzen: «Das funktioniert in
drei Schichten morgens, nachmittags und abends. Wichtig ist, dass die Entlohnung auch in steuerlicher und
versicherungstechnischer Hinsicht korrekt ist.»

«Es war in Frankfurt ein Problem, dass viele der Helfer nicht richtig sozialversichert waren», räumte Stella ter Jung ein.
«Selbst» achte darauf, dass keine Honorarkräfte eingesetzt würden, Minimum sei eine vertraglich geregelte Arbeit auf
400-Euro-Basis mit ausreichender Freizeit. Flexibler verhalte man sich bei der fachliche Qualifikation: So sind bei
«Selbst» 80 Prozent der Helfer nicht beruflich als Pflegekraft ausgebildet, werden aber entsprechend fachlich eingewiesen.
«Wichtig sind regelmäßige Schulungen der Helfer», betonte Holger Frewert vom «Zentrum Selbstbestimmt Leben» Kassel.
«Stimmen gewisse Rahmenbedingungen nicht, so dass entsprechende osteuropäische Kräfte zum Einsatz kommen, ist das
ein Bankrott unserer Pflege», betonte Fussek.

Einig war man sich, dass Initiativen wie die von «Selbst» bundesweit eine kleine Zahl eigenverantwortlicher Schwerstbehinderte
ansprechen, meist in Großstädten mit entsprechend vielfältigem Angebot. Allerdings nur, wenn sich die Betroffenen für ihr
verankertes Recht auf ambulante Betreuung einsetzen, dabei nicht nur als Kostenfaktoren wahrgenommen werden.
«Schwerbehinderte Arbeitgeber müssen schon gestandene Persönlichkeiten sein», betonte Fussek. (got)